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Wi-Ing Forum - Bremen  |  Diplom  |  Hauptstudium  |  Projekt-, Studien-, u. Diplomarbeiten  |  Thema: Diplom Bezahlung 0 Mitglieder und 4 Gäste betrachten dieses Thema. « vorheriges nächstes »
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Autor Thema: Diplom Bezahlung  (Gelesen 935 mal)
mixmax
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Beiträge: 16


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« am: Oktober 19, 2011, 15:47:51 »

Hallo Leute. Habe mal eine Frage an alle Diplomer die gerade eine externe Arbeit schreiben bzw vor kurzem geschrieben haben.
Ich selber habe ein Diplom angefangen bei einer Firma in Bremen. Die Firma bezahlt das Diplom auch. Die Bezahlung liegt im bereich eines 400€ Jobs in etwa. Laut der Regelung vom April diesen Jahres darf man ja keine Vergütung mehr erhalten wenn man ein Diplom schreibt, sei es an einem Institut oder auch extern.
Ich bin aber auf dieses Geld angewiesen, da ich davon meine Miete, etc. bezahle. In meinem Vertrag steht geschrieben das ich die Bezahlung als Aufwandsentschädigung erhalte.
Ich wollte euch nun fragen ob ihr das gleiche Problem hattet und wenn ja, wie habt ihr das geregelt? In dem zusätzlichen Formblatt das man ja zur Anmeldung des Diploms benötigt steht das man Aufwendungen angeben soll. Da das Diplom ja in bremen geschrieben wird hab ich ja keine Fahrt- oder Unterkunftskosten, oder Ähnliches wofür es aufwendungen geben könnte die anfallen. Und ich weiß nicht ob ich da einfach angeben kann das ich ..€ erhalte und die brauche ich um meine Miete zu zahlen. Hab angst das mir das ganze dann bei der Anmeldung nicht anerkannt wird und ich das Diplom nicht weiter schreiben kann.
Würde mich über antworten von euch freuen. Könnt mir natürlich auch pn's schreiben, dann bleiben eure Aussagen anonym.

mixmax
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don_magic
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Beiträge: 224


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« Antwort #1 am: November 06, 2011, 15:28:33 »

Also ich hab gehört und selbst die erfahrung gemacht, dass das keine rolle spielt. Bei der anmeldung wird hinsichtlich der vergütung überhaupt nichts nachgefragt. Schreibe selbst an der uni, aber bei externen arbeiten, die vor kurzem angemeldet wurden, war es genauso. Nur der "Antrag auf zulassung zur diplomarbeit" - sonst nichts. Und wenn du es als aufwandsentschädigung laufen hast und nachweisen/begründen kannst, dass du sonst finanziell nicht klar kommst, dürfte es keine probleme geben, denke ich.
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